FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin bescheine ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir erstellten Übersetzungen durch meine Unterschrift und meinen Stempel.
📌Die von mir nach der ISO-Norm sowie entsprechend den notwendigen Vorgaben bestätigten Übersetzungen werden von allen deutschen öffentlichen Stellen und Einrichtungen (Ämtern und Behörden) anerkannt und erfordern keine weitere Beglaubigung.
‼️Bitte lassen Sie Ihre fremdsprachigen Dokumente nicht im Ausland übersetzen, da solche Übersetzungen in Deutschland nicht anerkannt werden und Sie keinen beeidigten Übersetzer hier finden, welcher diese bestätigen wird.
Die Preise für die bestätigten Übersetzungen von Standraddokumenten finden Sie auf meiner Homepage: https://www.russisch-dresden.de/preise-urkundenuebersetzung
Sie können Filter einstellen (zuerst das Land wählen), auf das entsprechende Dokument klicken, dort Optionen auswählen (z.B. mit/ohne Apostille), um genauen Preis für die bestätigte Übersetzung zu ermitteln.
BESTÄTIGTE ÜBERSETZUNGEN BESTELLEN:
1️⃣ Sie senden mir die eingescannten Kopien Ihrer Dokumente oder Fotos in guter Qualität (alle Seiten) auf meine E–Mail (info@russisch-dresden.de), nennen die gewünschten Fristen zur Fertigstellung;
2️⃣Ich unterbreite Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Preise für die bestätigten Übersetzungen von Standraddokumenten finden Sie auf meiner Homepage: https://www.russisch-dresden.de/preise-urkundenuebersetzung
3️⃣Im Falle der Auftragsbestätigung und beim Übersetzen ins Deutsche teilen Sie mir bitte die lateinische Schreibweise der relevanten Vor- und Familiennamen laut Ausweis mit;
4️⃣ a) Wenn Sie in Dresden oder Umgebung wohnen, kommen Sie bei mir in der für Sie passenden, von uns abgesprochenen Zeit vorbei (Bäckerweg 3, 01156 Dresden) und holen Ihre bestätigten Übersetzungen ab;
b) Wenn Sie persönlich nicht vorbeikommen können, verschicke ich Ihnen die Übersetzungen gern per Post (in der Regel werden die Briefe innerhalb Deutschlands am nächsten Tag zugestellt).
❗️Bitte beachten Sie: Im Bestätigungsvermerk ist die Übersetzungsvorlage (Original/ beglaubigte Kopie/ Fotokopie) anzugeben. Die Übersetzungen fertige ich von den von Ihnen zugeschickten eingescannten Kopien oder Fotos an. Damit ich diese mit dem Vermerk "Übersetzt vom Original/ von beglaubigter Kopie" versehen darf, müssen mir Ihre Originale/ beglaubigte Kopien vorliegen (bitte per Post an mich senden (als Einwurf Einschreiben) oder bei der Abholung von Übersetzungen zeigen). Im Zweifelsfall erfragen Sie bitte bei der Stelle, für welche Ihre Übersetzung vorgesehen ist, ob die Übersetzung von eingescannter Kopie anerkannt wird. Sollten Sie mir Ihre Dokumente per Post schicken, werde ich diese Ihnen zusammen mit den von mir angefertigten Übersetzungen zurücksenden (als Einwurf Einschreiben für 5€).
Die Übersetzung fertige ich gern von den von Ihnen zugeschickten Scans oder Fotos an.
Bitte beachten Sie aber: Im Bestätigungsvermerk ist die Übersetzungsvorlage (Original/ beglaubigte Kopie/ Fotokopie) anzugeben. Damit ich diese mit dem Vermerk "Übersetzt vom Original/ von beglaubigter Kopie" versehen darf, müssen mir Ihre Originale/ beglaubigte Kopien vorliegen (bitte per Post an mich senden (als Einwurf Einschreiben) oder bei der Abholung von Übersetzungen zeigen).
Im Zweifelsfall erfragen Sie bitte bei der Stelle, für welche Ihre Übersetzung vorgesehen ist, ob die Übersetzung von eingescannter Kopie anerkannt wird. Sollten Sie mir Ihre Dokumente per Post schicken, werde ich diese Ihnen zusammen mit den von mir angefertigten Übersetzungen zurücksenden (als Einwurf Einschreiben für 5€).
Die Fertigstellung ist von der aktuellen Auftragslage abhängig (die Übersetzungen von Standardurkunden werden in der Regel innerhalb von ca. 15-20 Werktagen angefertigt). Eilaufträge sind zurzeit leider nicht möglich.
In bestätigten Übersetzungen werden die Namen nach der ISO-Norm transliteriert. Wie ein Name laut dieser Norm geschrieben wird, können Sie z.B. hier ausprobieren.
Die erste Variante Ihres Vor- und Nachnamens trage ich wie in Ihrem Ausweis ein, daher schreiben Sie mir bitte die lateinische Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens laut Ausweis.
Yuliya Schmidt
Bäckerweg 3
01156 Dresden
Bitte als einfacher Brief oder als EINWURF Einschreiben. Vielen Dank!
"Zwei Köpfe sind besser als einer"– da bin ich sicher, dass die perfekte Arbeit selten allein erledigt werden kann.
Es liegt mir am Herzen, dass Sie als Kunde perfekte und hochqualitative Übersetzungen erhalten, daher habe ich das Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN 17100 (internationale Norm für Übersetzungsdienstleistungen) eingeführt. Dank dieser Zusatzleistung können Sie sicher sein, dass jeder am Übersetzungsprozess Beteiligte die notwendigen Kompetenzen besitzt und Sie ein perfektes Endprodukt erhalten werden.
Mein Team und ich gehen äußerst sorgsam mit Ihren Daten um, verpflichten uns zur Geheimhaltung sowie halten uns streng an die Datenschutzgrundverordnung. Die an uns gelieferten Informationen werden an keine unbefugten Dritten weitergeleitet.
Die Apostille wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig. Die Apostille wird auf der Originalurkunde angebracht.⠀
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⠀Zuständige Stellen für die Apostillierung von Dokumenten:
✅ Urkunden des Freistaates Sachsen
Für Urkunden, die von Behörden des Freistaates Sachsen ausgestellt wurden, sind folgende Stellen zuständig:
Dienststellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz (bitte die Zuständigkeit prüfen).⠀
Weitere Informationen:https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=5591&art_param=512
✅ Urkunden eines anderen Bundeslandes⠀
Die Zuständigkeit in den Bundesländern ist nicht einheitlich geregelt. Erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, durch wen die Apostille/Vorbeglaubigung erteilt werden kann.⠀
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✅ Dokumente aus dem Justizbereich
(Scheidungsurteile, notarielle Urkunden sowie bestät. Übersetzungen) - >Präsident des jeweiligen Landgerichts
✅ Unterschriften von Privatpersonen (z. B. Vollmachten);
private Urkunden (z. B. Verdienstbescheinigungen) - > Notar
✅ Urkunden von Bundesbehörden und dem Bundesverwaltungsamt
(z. B. Führungszeugnis) - > Bundesverwaltungsamt
✅ Urkunden des Bundespatentengerichts und des Deutschen Patentamtes - >
Deutsches Patent- und Markenamt
✅ Handelspapiere (Ursprungszeugnis) - > vom Beglaubigungs- und Apostilleverfahren befreit
✅ Ausländische Urkunden - > Herkunftsland der Urkunden
Weitere Informationen:⠀https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802
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© Quelle: www.auswaertiges-amt.de
Die von mir nach der ISO-Norm angefertigten und bestätigten Übersetzungen werden von ALLEN deutschen öffentlichen Stellen und Einrichtungen (Ämtern und Behörden) anerkannt und erfordern keine weitere Beglaubigung (wie z. B. in Russland, Belarus etc. von einem Notar). ⠀
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Jedoch gibt es manchmal Situationen (nur beim Übersetzen aus dem Deutschen), dass sich der Empfänger im Ausland vergewissern muss, dass die bestätigte Übersetzung tatsächlich von einem „akkreditierten“ Übersetzer angefertigt wurde. In solchen Situationen werden die Übersetzungen durch zuständige Landgerichte „überbeglaubigt“ (in meinem Fall beim Landgericht Dresden).
Überbeglaubigung von Übersetzungen
📌 Wer ist zuständig? - Meistens Landgerichte;
📌 Wer kann erhalten? - Jeder auf Antrag;
📌 Preis? - 25€ pro Dokument;
📌 Wo braucht man solche "Überbeglaubigung"?- Im Ausland (z. B. an der Grenze, wenn ein minderjähriges Kind ohne Eltern (bzw. nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil) unterwegs ist usw.).
Weitere Informationen: https://www.justiz.sachsen.de/lgc/legalisation-und-apostille-4175.html
Antragsformular: https://www.justiz.sachsen.de/lgdd/download/Formular.pdf
